INFOS ZUM FESTIVAL
TICKETPREISE: Bis zum 28. Juni habt ihr noch die Chance günstigere Early Bird Tickets online zu kaufen. Außerdem gibt es bis dahin auch ein Wochenend-Ticket. Costa quanta:
Early Bird Freitag 15, Early Bird Samstag 20, Wochenendticket 30 (bester Preis!)
Am 28. Juni endet der lange Early Bird-Gesang, danach gibt es nur noch Tageskarten und die zum normalen Verkaufspreis: Freitag 20, Samstag 25
Wenn ihr euch also jetzt ein Wochenendticket sichert, dann könnt ihr bis zu 15,- sparen – das ist doch was!
Restkarten wird es dann noch an der Abendkasse geben. Der Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zum fünfzehnten Lebensjahr, die gemeinsam mit einer erziehungsberechtigten Person kommen, ist gratis. Ab dem sechzehnten Lebensjahr ist der reguläre Ticketpreis zu bezahlen.
VERPFLEGUNG: Es wird leckere kühle Getränke – mit und ohne Alkohol – geben, darunter auch Cocktails. Außerdem erwarten euch wie jedes Jahr köstliche vegetarische und vegane Speisen. Der Weltladen Bad Wörishofen wird euch außerdem ausgewählte Produkte zum Kauf anbieten.
JUGENDSCHUTZ & ALTERSBESCHRÄNKUNG: Jugendliche zwischen 16 und einschließlich 17 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr alleine auf dem Festivalgelände aufhalten, müssen dafür jedoch ihren Partypass an der Festivalkasse abgeben. Bitte kümmert euch rechtzeitig um euren Partypass.
Kinder bis einschließlich 15 Jahren dürfen sich ausschließlich mit mindestens einem Elternteil auf dem Festivalgelände befinden.
ABLAUF DER VERANSTALTUNG: Die Veranstaltung beginnt am Freitag und Samstag jeweils um 17 Uhr und endet jeweils um 03 Uhr.
Die Veranstaltung ist eine Freiluftveranstaltung und findet bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder andere wichtige Umstände mit Auswirkung auf die Sicherheit der Besucher_innen. Dies kann zu einer Änderung des Ablaufs oder einem Abbruch bzw. einer Absage führen.
Wird die Veranstaltung abgesagt oder deren Durchführung abgebrochen oder unmöglich, so hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Weiterhin hat der:die Besucher:in keinen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Dies gilt für alle Gründe, ob sie vom Veranstalter zu verantworten sind oder nicht.